Am Wochenende sind wir mitten im tiefsten Stadtwald zwischen Duisburg und Mülheim am Steinbruch auf dieses (Verkehrs?-)Schild gestoßen. Genau wusste keiner, wie man sich dort zu verhalten hat.
Nun habe ich gerade noch mal die StVO studiert, aber ich konnte dieses Schild nicht finden. Es könnte aber _der_ „Duisburger Spezialfall“ vom Zeichen 255 („Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas“) sein?! Dann würde es uns ja überhaupt nicht tangieren … ;-)
Im vergangenen Jahr hatten wir auch schon mal auf dem Ruhrtalradweg eine herrliche „Eigenkreation“ gefunden …