Schon seit Jahren nerven mich an diversen Stellen diese ‚Radfahrer absteigen‘-Schilder. Interessant war daran für mich schon immer, dass ich das Schild bisher nicht in der STVO finden konnte. Was die Fahrradpolizisten in Oberhausen davon halten, konnte ich auch schon beobachten. :roll: Auf der Fußgängerbrücke der Richard-Wagner-Allee über die A516 hielten sie nicht mal kurz inne, als sie daran vorbei kamen. :twisted: Ich fahre genau wegen diesem Schild und der damit verbundenen Unsicherheit schon seit Jahren nur noch in Ausnahmefällen über diese Brücke. Im Zweifel hatte ich es bisher so gehalten, dass ich kurz absteige, – dann bin ich ja kein ‚Fahrradfahrer‘ mehr und kann wieder aufsteigen. ;-) (Sind Mountenbiker überhaupt Fahrradfahrer?? :shock: ) Zumal ich bisher auch kein entsprechendes Auflösungszeichen gesehen habe – also kann die Gültigkeit ja nur (bestenfalls) unmittelbar enden!
Gestern Abend fand ich im Feed des OSM-Wiki etwas interessantes zu diesem Thema. In der dortigen Diskussion gab es auch einen Link auf eine Seite, die sich mit dem Thema Radfahrer absteigen! Über die Bedeutung eines Zusatzzeichens beschäftigt und das Thema einmal abschließend ‚abgeleuchtet‘. Das das Schild aber im Prinzip absolut nichtssagend und dadurch unnötig ist, hätte ich mir nicht zu träumen gewagt! – In Zukunft existiert es für mich also (fast) gar nicht mehr. :twisted: Wahrscheinlich kann man dann wohl auch das Schild im Duisburger Stadtwald nicht nur nicht deuten, sondern auch komplett ignorieren!!
Eine Einschränkung hätte ich allerdings noch. Auch wenn dieses Zeichen (im Prinzip) ’selbst-erfunden‘ ist und keinerlei rechtliche Relevanz besitzt, an Stelle an denen man auch ohne diesem Schild nicht Fahrradfahren darf (wie zum Beispiel auf Fußwegen), macht die Anwesenheit dieses Schild nicht plötzlich einen Radweg daraus!