… Selbstverständlich darf ein Handwerksmeister solche Rechnungen nicht stellen. – Aber es ging ja auch nicht um einen Schlosser, – sondern um einen Rechtsanwalt …
Nach der Arbeit war ich heute wieder zum Fitness-Training. Ich brauchte scheinbar etwas länger, um hinzukommen – Migvwybuelvwybvwyb war jedenfalls schon eine Weile beim Trainieren, als ich im Fitnessbereich erschien. Dran war Brust und Rücken – beides nichts für meine geprellte Rippe. Also verlegte ich mich mehr aufs Handtuch halten und labern. – Nebenbei hörte ich eine „interessante“ Geschichte von einem Schlossermeister und seinem Kunden. Da kam wohl ein (womöglich) potenzieller Kunde zu einem Metallbaumeister und erzählte ihm, dass er vielleicht einen Zaun brauche. Sie plaudern eine Weile und sicherlich gehen dabei auch ein paar fachliche Tipps hin und her, aber eigentlich nicht konkretes und nach 15 Minuten muss der Kunde wieder los – er wollte sich ja nur mal umhören und muss auch noch einiges klären. Er weiß noch gar nicht, ober der Nachbar dem Zaun zustimmt und die genaue Länge muss er auch noch herausfinden. Also geht der Kunde wieder nach Hause und braucht wohl auch ein paar Tage, um mit allen Beteiligten zu reden. Was macht in der Zeit unser Handwerker? Er hat sich ja zum Glück ein paar Notizen gemacht. Der Kunde brauchte wohl ~300 Meter Zaun. – Okay, er hatte gesagt höchstens und er weiß es nicht genau – aber egal, rechnen wir mal mit 300. Die beiden kannten sich vorher nicht, aber zum Glück hatte der Meister sich den Namen auch aufgeschrieben und so konnte er dem Kunden ein paar Tage später schon mal eine Rechnung schreiben. Was sagt den die Gebührensatzung bei 300 Meter Zaun in der Höhe X? Aha, 402 Euro und ein paar Zerquetschte beträgt der Satz für die Leistung. Also konnte der Handwerker ja jetzt, weil der Kunde sich nicht mehr gemeldet hatte, eine Rechnung über diesen Betrag schreiben. :-) Kulanterweise wurde in der Rechnung natürlich darauf hingewiesen, dass bei Auftragserteilung nur noch das Material berechnet werden würde…
Nun wird natürlich jeder sagen, das geht doch nicht – das darf der Handwerker gar nicht!
Selbstverständlich darf ein Handwerksmeister solche Rechnungen nicht stellen. – Aber es ging in dem Gespräch eigentlich nicht um einen Schlosser, – sondern um einen Rechtsanwalt, ach ja und es ging auch nicht um einen Zaun, sondern um einen Mietstreit – und dann ist das etwas völlig anderes – der Rechtsanwalt darf so etwas natürlich – auch (oder erst recht) wenn der „Kunde“ nach dem Gespräch nichts mehr mit dem Handwerker Anwalt zu tun haben will … Kurios oder!? Ich bin immer wieder fasziniert über unseren (Lobbyisten) Rechtsstaat…
Mit solchen (philosophischen) Gesprächen überbrückten wir die Zeit, bis die goFirst-Typen freundlicherweise die Sauna vertragswidrig-verspätet in Betrieb nahmen und wir in den Saunabereich umziehen konnten. Dort schafften wir dann bequem drei Gänge. ;-)
Nach der Sauna musste ich noch nach Grav-Insel fahren. Erst mal aber musste ich zu Hause etwas an meinem Bike basteln. An der Ritzel-Kassette hatte sich wohl irgendwelches Grünzeugs zwischen den beiden kleinsten Ritzeln aufgewickelt und dadurch sprang die Kette – das nervte mich schon zwei-drei Tage. Als ich das Gras entfernt hatte, konnte es aber losgehen und ich nahm wieder den (fast) kürzesten Weg entlang der B8.